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Schloss Diedersdorf

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Fotos auf unseren Seiten

© Schloss Diedersdorf, © DTonn Werbung Berlin, © Mike Jentsch, © Frank Hauke-Steller

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Haftungsausschluss


Haftung für Inhalte

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Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

 

Urheberrecht

Der Betreiber der Seiten ist bemüht, stets die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch den Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

 

Online-Buchungen

Mit dem Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz (VSBG) wurde die Europäische Richtlinie über alternative Streitbeteiligung in Verbraucherangelegenheiten in Deutsches Recht umgesetzt. Parallel hierzu ist zum Jahresanfang 2016 die ebenfalls europäische Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbrauchenangelegenheiten (ODR-Verordnung) unmittelbar in Kraft getreten. Da wir auf unserer Website auch die Möglichkeit für Online-Buchungen anbieten, verweisen wir deshalb ausdrücklich auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

Allgemeine Geschäfts- und Stornobedingungen für Veranstaltungen/Übernachtungen

 

Mitbringen von Speisen und Getränken:

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen im gesamten Gelände von Schloss Diedersdorf grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Geschäftsleitung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten bzw. ein Korkgeld berechnet.

 

Technische Einrichtungen und Anschlüsse:

Soweit das Schloss Diedersdorf für den Gast/Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Restaurant von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes / Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes vom Schloss Diedersdorf bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen vom Schloss Diedersdorf gehen zu Lasten des Gastes / Veranstalters und dürfen nicht gemindert werden, soweit Schloss Diedersdorf diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf Schloss Diedersdorf pauschal erfassen und berechnen. 

 

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen:

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes / Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Restaurant. Schloss Diedersdorf übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Mitgebrachte Dekorationsmaterialien haben den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. SchlossDiedersdorf ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist Schloss Diedersdorf berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Schloss abzustimmen.

 

Stornierung von Hotelzimmern

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor Anreise möglich. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichtanreise berechnen wir Ihnen 100% des Zimmerpreises für den gesamten Aufenthalt.

Stornierungen von Hotelzimmern in Verbindung mit einer Veranstaltung:

Kostenfreie Stornierung für Zimmer möglich bis:

1 Zimmer bis 1 Tag vor Anreise

2-4 Zimmer bis 2 Tage vor Anreise

5-8 Zimmer bis 5 Tage vor Anreise

9-15 Zimmer bis 15 Tage vor Anreise

16-25 Zimmer bis 30 Tage vor Anreise.

 

Änderung des Leistungsumfanges

Um die sachgerechte Vorbereitung der Veranstaltung sicherzustellen, ist die endgültige Teilnehmerzahl dem Schloss Diedersdorf spätestens

7 Tage vor Veranstaltung bei Änderung bis 100 Personen

10 Tage vor Veranstaltung bei Änderung bis 400 Personen

22 Tage vor Veranstaltung bei Änderung bis 800 Personen

mitzuteilen. Wird von der gemeldeten Teilnehmerzahl nach unten abgewichen, ist das Schloss Diedersdorf berechtigt, bei der Abrechnung gleichwohl die erstgemeldete Teilnehmerzahl zugrunde zu legen. Im Fall einer Abweichung nach oben, gilt für Abrechnungszwecke in jedem Fall die tatsächlich teilgenommene Teilnehmerzahl.

Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Restaurants die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Schloss Diedersdorf zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Schloss Diedersdorf trifft ein Verschulden. Bei Veranstaltungen die über 00:00 Uhr bzw. über die vereinbarte Zeit hinausgehen, werden die laut Vertrag festgelegten Aufschläge dem Gast/Veranstalter in Rechnung gestellt. Schloss Diedersdorf behält sich vor, falls das vereinbarte Veranstaltungsende überschritten wird, Personalgebühren laut den gültigen Tarifen zu berechnen. Dies trifft dann zu, wenn die festgelegten Schlusszeiten überschritten werden.

 

Stornierung von Tickets für Veranstaltungen, Theatervorstellungen und Aufführungen jeglicher Art

Die Rückerstattung des Preises von gekauften Tickets ist generell ausgeschlossen.

 

Stornierung / Reduzierung der Personenanzahl von Spezial-Essensangeboten

Eine Stornierung der kompletten Reservierung für alle Spezial-Essensangebote (z. B. Brunch, Essen vom heißen Stein, Advents-, Weihnachts-Essen usw.) ist durch den Gast bis maximal 7 Tage im Voraus möglich. Die Rückerstattung der Reservierungssumme erfolgt abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro. Bei einer Reduzierung um einzelne Personen durch den Gast erfolgt eine vollständige Rückerstattung für maximal 4 Personen, wenn diese Reduzierung bis 48 Stunden im Voraus erfolgt. Eine Rückzahlung erfolgt grundsätzlich unbar, ausschließlich auf eine durch den Gast schriftlich (per E-Mail oder Post) mitgeteilte Kontoverbindung. Dies betrifft sowohl vorausbezahlte als auch nicht vorausbezahlte Reservierungen. Im Falle einer Corona-Maßnahmen-Änderung der Landesregierung (siehe nächster Absatz) erfolgt die Erstattung in Form eines Wertgutscheins. (Gilt für Buchungen ab 09.08.2023.)

 

Erstattung bei Änderung der Corona-Regeln durch die Landesregierung 

Bei uns gelten jeweils die aktuellen Corona-Regeln, die die Landesregierung Brandenburg für die Gastronomie und Hotellerie sowie für Veranstaltungen erlässt. Sollte die Landesregierung Brandenburg die Corona-Regeln ändern, so dass Gäste mit vorbezahlten Tickets vom Besuch der Hotels, einer Veranstaltung oder der Restaurants ausgeschlossen werden, erteilen wir für vorbezahlte Tickets einen Wertgutschein über den Buchungswert, der eingelöst werden kann, wenn die Landesregierung die Regeln wieder so ändert, dass ein Besuch möglich ist  bzw. ein ungeimpfter Kunde/Käufer vollständig geimpft ist, falls dies für den Besuch/Aufenthalt nötig sein sollte. Eine Geld-Rückerstattung ist ausgeschlossen.

 

Haftung des Kunden für Schäden

Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

 

Zahlungen, Preise

Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.

Ausgestellte Rechnungen seitens Schloss Diedersdorf sind ohne Fälligkeitsdatum binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Zahlungen für jede Art von Brunch sind sofort bei der Buchung oder aber spätestens 7 Tage danach fällig. Schloss Diedersdorf kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Schloss Diedersdorf ist berechtigt ist, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Schloss Diedersdorf gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Schloss Diedersdorf zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

Inhalte und Hintergründe von Veranstaltungen

Veranstaltungen mit politischem und / oder religiösem Hintergund / Inhalt müssen abgesprochen und von Schloss Diedersdorf genehmigt werden. Sollte dies nicht geschehen, ist Schloss Diedersdorf berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen und eventuell angefallene Kosten dem Veranstalter in Rechnung zu stellen.

 

Stornierung einer Veranstaltung

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Schloss Diedersdorf geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder wenn Schloss Diedersdorf der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung bedarf der Textform.

Die Rückgabe von Eintrittskarten bei öffentlichen Veranstaltungen, wie Theaterdinner etc. ist ausgeschlossen. Wird eine geschlossene Veranstaltung auf Schloss Diedersdorf nicht durchgeführt, bleibt der Anspruch des Schloss Diedersdorf auf Entschädigung. Dies gilt auch für die vom Kunden direkt oder über Schloss Diedersdorf beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Schloss Diedersdorf verauslagt wurden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Höhe des Auftragsvolumens und dem Zeitraum zwischen Absagezeitpunkt und Veranstaltungstag. Das Recht des Bestellers, einen geringeren Schaden nachzuweisen, bleibt unberührt.

Nachfolgend gelten folgende Bestimmungen:

- Absage bis sieben Tage vor Veranstaltungstag: Zahlungspflicht des Bestellers in Höhe der vereinbartenMiete/Bereitstellungskosten zu 100 % zzgl. 100 % des weggefallenen Speiseumsatzes- und 80 % des Getränkeumsatz und 100 % der etwaig vereinbarten Sonderleistungen, wie in der Vereinbarung mit den Drittunternehmern. Hinweis: Mindestens werden jedoch 500,- Euro bei Unterschreitung berechnet.

- Absage zwischen dem dreißgsten Tag und achten Tag vor Veranstaltungsbeginn: Zahlungspflicht des Bestellers in Höhe der vereinbarten Miete/Bereitstellungskosten zu 100 % zzgl. 75 % des weggefallenen Speiseumsatz und 100 % Sonderleistungsabrechnung, wie in der Vereinbarung mit den Drittunternehmern. Hinweis: Mindestens werden jedoch 500,- Euro bei Unterschreitung berechnet.

- Absage zwischen 1 Monat bis 3 Monate vor Veranstaltungstag: Zahlungspflicht des Bestellers in Höhe von 75 % der vereinbarten Miete/Bereitstellungskosten zzgl. 25 % des weggefallenen Speiseumsatz und 50 % Sonderleistungsabrechnung, wie in der Vereinbarung mit den Drittunternehmern. Hinweis: Mindestens werden jedoch 500,- Euro bei Unterschreitung berechnet.

- Absage zwischen 3 Monate bis 6 Monate vor Veranstaltungstag: Zahlungspflicht des Bestellers in Höhe von 50 % der vereinbarten Miete/Bereitstellungskosten zzgl. 15 % des weggefallenen Speiseumsatz und 20 % Sonderleistungsabrechnung, wie in der Vereinbarung mit den Drittunternehmern. Hinweis: Mindestens werden jedoch 500,- Euro bei Unterschreitung berechnet.

- Absage zwischen Vertragsabschluss bis 6 Monate vor Veranstaltungstag: wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 500,- € fällig bzw. wird bei bereits geleisteter Anzahlung verrechnet.

- Das Schloss Diedersdorf ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Besteller, Veranstalter oder einem sonstigen Dritten Ansprüche jeglicher Art zustehen, falls höhere Gewalt oder sonstige vom Schloss Diedersdorf nicht zu vertretende Umstände dem Schloss Diedersdorf die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Schloss Diedersdorf ist ferner zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur fristlosen Kündigung berechtigt, falls Besteller und /oder Veranstalter gegen getroffene Vereinbarungen, insbesondere was den Zweck der Veranstaltung anbelangt, verstoßen und das Schloss Diedersdorf begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Schloss Diedersdorf zu gefährden droht. Weitergehende Rechte und Ansprüche des Schloss Diedersdorf bleiben vorbehalten. Der berechtigte Rücktritt seitens Schloss Diedersdorf begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Blankenfelde-Mahlow. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigengelten die gesetzlichen Vorschriften.

Schloss Diedersdorf ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

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